Wirtschaft braucht Stimme - Ihre Stimme
- Neue Köpfe für die Vollversammlung gesucht
- Was ist die Vollversammlung der IHK?
- Wie setzt sich die Vollversammlung der IHK Karlsruhe zusammen?
- Wer darf wählen?
- Wie können Sie Mitglied der Vollversammlung werden?
- Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Kandidatur erfüllen?
- Was geschieht nach der Wahl?
- Wieviel Zeitaufwand bedeutet dieses Ehrenamt, die Mitgliedschaft in der Vollversammlung?
- Welche Ausschüsse gibt es bei der IHK?
- Sind für die Einreichung der Wahlbewerbung bestimmte Fristen zu beachten?
Neue Köpfe für die Vollversammlung gesucht
In wenigen Monaten beginnt die Wahl zur neuen Vollversammlung der IHK Karlsruhe – dem wichtigsten Gremium der regionalen Wirtschaft. Selbstständige und Vertretungsberechtigte sind aufgerufen, sich Gedanken über eine Kandidatur zu machen. Wer mitgestalten will, wie sich die Wirtschaft der Region entwickelt, sollte die Chance nutzen. Oder wie die Stellenbeschreibung dieses Ehrenamtes lautet: „Wirtschaftsheld m/w/d gesucht".
Was ist die Vollversammlung der IHK?
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Industrie- und Handelskammer. Im „Parlament der Wirtschaft" werden grundlegende wirtschaftspolitische Positionen erarbeitet, Beiträge und Budgets beschlossen sowie Richtungsentscheidungen für die künftige Arbeit der IHK getroffen. In der IHK Karlsruhe setzt sich die Vollversammlung aus 76 gewählten Unternehmerinnen und Unternehmern bzw. Vertretungsberechtigten aus verschiedenen Branchen im Kammerbezirk zusammen: vom Einzelhandel über die Industrie bis hin zu Dienstleistern. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt, das nächste Mal im Januar/Februar 2026. Die Vorbereitungen starten jedoch jetzt – mit der Suche nach engagierten Kandidatinnen und Kandidaten.
Wie setzt sich die Vollversammlung der IHK Karlsruhe zusammen?
Die Vollversammlung muss die regionale Wirtschaft widerspiegeln und dafür die Besonderheiten des IHK-Bezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Branchen berücksichtigen. Damit die IHK die Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten kann, sind in der Vollversammlung die Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Region vertreten. Dazu sind die wahlberechtigten Unternehmen in Wahlgruppen und Wahlbezirke unterteilt, in denen gewählt wird. Wahlgruppen in der IHK Karlsruhe sind:
- Industrie, Energiewirtschaft, Bauwirtschaft
- Großhandel
- Vermittlungsgewerbe (Handelsvertreter und sonstige Vermittler)
- Einzelhandel
- Kreditinstitute und Versicherer
- Verkehrswirtschaft (Verkehr, Spedition, Lagerei)
- Gastgewerbe
- Dienstleistungen
- IT-Wirtschaft
Laut Wahlordnung wird der IHK-Bezirk in folgende Wahlbezirke unterteilt:
Wahlbezirk 1: Bruchsal
- Bruchsal
- Bad Schönborn
- Dettenheim, Forst
- Graben-Neudorf
- Hambrücken
- Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal
- Kronau
- Linkenheim-Hochstetten
- Oberhausen-Rheinhausen
- Östringen
- Philippsburg
- Ubstadt-Weiher
- Waghäusel
Wahlbezirk 2: Bretten
- Bretten
- Gondelsheim
- Kürnbach
- Oberderdingen
- Sulzfeld
- Walzbachtal
- Zaisenhausen
Wahlbezirk 3: Karlsruhe
- Karlsruhe
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Pfinztal
- Rheinstetten
- Stutensee
- Weingarten
Wahlbezirk 4: Ettlingen
- Ettlingen
- Karlsbad
- Malsch
- Marxzell
- Waldbronn
Wahlbezirk 5: Rastatt/Murgtal
- Rastatt
- Au am Rhein
- Bietigheim
- Bischweier
- Durmersheim
- Elchesheim-Illingen
- Forbach
- Gaggenau
- Gernsbach
- Hügelsheim
- Iffezheim
- Kuppenheim
- Loffenau
- Muggensturm
- Ötigheim
- Steinmauern
- Weisenbach
Wahlbezirk 6: Baden-Baden/Bühl
- Baden-Baden
- Bühl
- Bühlertal
- Lichtenau
- Ottersweier
- Rheinmünster
- Sinzheim
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle rund 70.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Karlsruhe, die in der Wählerliste eingetragen sind. Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Wählerlisten liegen vom 8. September bis zum 22. September 2025 in der IHK aus. Bis zum 29. September 2025 kann ein Antrag auf Aufnahme oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk gestellt werden.
Wie können Sie Mitglied der Vollversammlung werden?
Sie müssen von den wahlberechtigten Mitgliedern der IHK Karlsruhe in die Vollversammlung gewählt werden. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Webseite der IHK veröffentlicht, sobald der Wahlausschuss die finale Kandidatenliste beschlossen und bekanntgemacht hat (voraussichtlich Ende November 2025).
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Kandidatur erfüllen?
Wählbar sind nur natürliche Personen, die
- spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig
- zur Ausübung des IHK-Wahlrechts berechtigt und
- entweder selbst IHK-Mitglied
- oder für ein IHK-Mitgliedsunternehmen (juristische Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit) allein oder zusammen mit anderen gesetzlich vertretungsbefugt sind.
Wählbar sind zudem
- im Handelsregister eingetragene Prokuristinnen und Prokuristen sowie
- besonders bestellte Bevollmächtigte eines IHK-Mitgliedsunternehmen.
Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat muss nicht im Bezirk der IHK Karlsruhe wohnen. Für jedes Unternehmen kann sich nur eine Person aufstellen lassen. Die Kandidierenden können Wahlwerbung für sich selbst machen.
Was geschieht nach der Wahl?
Die Namen der Gewählten werden am 10. Februar 2026 auf der Internetseite der
IHK Karlsruhe veröffentlicht und anschließend in der IHK-Zeitschrift „WIMA - Wirtschaft in der TechnologieRegion Karlsruhe" veröffentlicht. Die Vollversammlung konstituiert sich im April 2026. In der ersten Sitzung wird das Präsidium gewählt: mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin, dem Ersten Vizepräsidenten bzw. der Ersten Vizepräsidentin und bis zu sieben weiteren Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen.
Das Präsidium ist ehrenamtlich tätig und in enger Abstimmung mit den Hauptamtlichen in der IHK-Geschäftsstelle sowie mit dem Hauptgeschäftsführer Dr. Arne Rudolph.
Wieviel Zeitaufwand bedeutet dieses Ehrenamt, die Mitgliedschaft in der Vollversammlung?
Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung bedeutet einen überschaubaren Zeitaufwand. In der Regel finden drei Sitzungen pro Jahr statt, die nachmittags beginnen und rund drei Stunden dauern, mit der Möglichkeit zum anschließenden Austausch. Der tatsächliche Aufwand kann je nach Engagement in Ausschüssen oder bei der Übernahme eines Ausschussvorsitzes etwas höher sein.
Welche Ausschüsse gibt es bei der IHK?
Die Ausschüsse der IHK bündeln das Know-How der Unternehmen in der Region, beraten die Vollversammlung in fachlichen Fragen und dienen der Meinungsbildung. Für die Teilnahme an den Ausschüssen ist die Mitgliedschaft in der Vollversammlung keine Pflicht: Außenwirtschaft, Berufsbildung, Deutsch-Französischer Ausschuss, Dienstleister, Einzelhandel, Großhandel, Immobilien & Standortentwicklung, Industrie, Sachverständige, Technologie, Tourismus, Versicherungen, Verkehr.
Sind für die Einreichung der Wahlbewerbung bestimmte Fristen zu beachten?
Ja! Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 20. Oktober 2025, 16:00 Uhr.
Ute Kretschmer-Risché, Agentur exakt