IHK-ABC
Vollversammlung, Ehrenamt oder Präsidium – im Zusammenhang mit der IHK-Wahl stehen viele Begriffe, doch was genau steckt eigentlich hinter ihnen? Das erfahren Sie in unserem “IHK-ABC”.
Ausschuss und Arbeitskreis
Die Ausschüsse und Arbeitskreise der IHK bieten Unternehmen eine Plattform zum direkten Erfahrungsaustausch und zur Meinungsbildung. Während die Arbeitskreise den Austausch von Unternehmer zu Unternehmer ermöglichen, bündeln die Ausschüsse das Know-how der Unternehmen in der Region, beraten die Vollversammlung in fachlichen Fragen und tragen zur Entscheidungsfindung bei.
Ehrenamt
In der IHK Karlsruhe gibt es verschiedene Ehrenämter, die es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, sich aktiv einzubringen und die Wirtschaft sowie die Gesellschaft mitzugestalten. So ist das Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vollversammlung oder auch in den Ausschüssen ein Ehrenamt. Daneben gibt es beispielsweise noch die Tätigkeit als IHK-Prüferin und -Prüfer. In der IHK Karlsruhe engagieren sich rund 3.400 Persönlichkeiten ehrenamtlich. Dieser Einsatz trägt dazu bei, bürokratische Prozesse zu vermeiden und die Wirtschaft zu stärken.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für die Leitung und Verwaltung der IHK verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die strategische Planung, die Vertretung der IHK nach außen, die Koordination der verschiedenen Bereiche und die Umsetzung von Beschlüssen des IHK-Gremiums. Sie arbeitet eng mit dem Präsidium sowie mit anderen Führungskräften und den Mitgliedsunternehmen zusammen, um die Interessen der Wirtschaft zu fördern und zu vertreten. Neben dem Hauptgeschäftsführer besteht die Geschäftsführung der IHK Karlsruhe noch aus den Geschäftsbereichsleiterinnen und Geschäftsbereichsleitern.
Hauptamt
Das Hauptamt bezieht sich im Unterschied zum Ehrenamt auf die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der IHK angestellt sind und ihre Aufgaben im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses ausführen. Die Mitarbeiter sind für die täglichen Betriebsabläufe der IHK zuständig und in den verschiedenen Geschäftsbereichen tätig.
Interessenvertretung
Die Interessenvertretung zählt zu den wichtigsten Aufgaben der IHK. Im Gegensatz zu Gewerkschaften oder Verbänden vertritt die IHK das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Region. Die IHK spricht für alle, die ein Gewerbe betreiben und setzt sich für gute Standortbedingungen in ihrer Region ein. Sie gibt Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen ab und berät Politik, Verwaltung und Gerichte durch Vorschläge, Gutachten und Berichte in wirtschaftlichen Fragen.
Präsidentin oder Präsident
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die IHK im Einvernehmen mit dem Präsidium nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Der IHK-Präsident oder die IHK-Präsidentin wird direkt von der Vollversammlung gewählt.
Präsidium
Das Präsidium der IHK Karlsruhe besteht aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten und bis zu sieben weiteren Vizepräsidentinnen und -präsidenten. Das Präsidium wird von der Vollversammlung gewählt. Jedes Mitglied der Vollversammlung kann kandidieren und arbeitet im Präsidium ehrenamtlich. Das Präsidium bereitet die Beratungen der Vollversammlung vor und beschließt über Angelegenheiten der IHK, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufgabe nicht der Vollversammlung oder dem Berufsbildungsausschuss vorbehalten.
Vollversammlung
Die Vollversammlung wird von den Mitgliedern der IHK gewählt und ist das oberste Entscheidungsgremium der IHK Karlsruhe. Sie besteht aus 76 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit ihres Bezirks und beschließt über Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Vollversammlung entscheidet zudem u. a. über die Wirtschaftssatzung, den Wirtschaftsplan und prüft den Jahresabschluss.
Wahl
Bei der IHK-Wahl werden die ehrenamtlichen Unternehmensvertreterinnen und -vertreter für das Entscheidungsgremium der IHK Karlsruhe gewählt: Die Vollversammlung der IHK. Die Wahl findet alle 5 Jahre statt. Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zur IHK-Wahl finden Sie in unseren FAQs.
Wahlausschuss
Nach der Wahlordnung der IHK ist der Wahlausschuss für die Durchführung der Wahlen zuständig. Unter anderem stellt er die Wählerlisten auf, entscheidet über Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste, beschließt über die Gültigkeit der Wahlbewerbungen, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Einsprüche im Verlauf des Wahlverfahrens. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der Vollversammlung der IHK Karlsruhe gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Aus seiner Mitte hat der Wahlausschuss seinen Vorsitzenden gewählt.
Wahlbezirk & Wahlgruppe
Die Vollversammlung muss die regionale Wirtschaft widerspiegeln und dafür die Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen. Grundlage dafür ist u. a. das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Damit die IHK die Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten kann, sind die IHK-Zugehörigen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt.
Wirtschaftliche Selbstverwaltung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK Karlsruhe die Selbstverwaltungseinrichtung der regionalen Wirtschaft. In dieser Rolle organisiert und formuliert sie die Interessen ihrer Mitglieder abwägend und ausgleichend gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie ist Dienstleister und Berater ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt die ihr vom Gesetzgeber zugewiesenen Verwaltungsaufgaben - u. a. insbesondere die Organisation der dualen Berufsausbildung, die Durchführung von gewerberechtlichen Erlaubnis- und Unterrichtungsverfahren sowie von Prüfungen, die Ausstellung von Ausfuhrdokumenten und die Bestellung und öffentliche Vereidigung von Sachverständigen - wahr. Über das Netz der Auslandshandelskammern bietet die IHK-Organisation Kontakte zu Auslandsmärkten in aller Welt. Die Kosten der IHK-Tätigkeit werden im Wesentlichen durch Entgelte, Gebühren und Beiträge der IHK-Zugehörigen nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebarung entsprechend der gemäß IHKG, IHK-Satzung und Finanzstatut zu beachtenden Rechtsvorschriften aufgebracht.
Wirtschaftspolitische Positionen
Mit den wirtschaftspolitischen Positionen legt die Vollversammlung als höchstes Gremium der IHK Kurs und Ziele fest, an denen sich die IHK Karlsruhe bei der Beratung von Parlamenten, öffentlichen Einrichtungen, Verwaltung und Parteien orientiert. Diese Beratung ist ausdrücklicher Auftrag, den der Gesetzgeber den IHKs auferlegt hat. Die Aufstellung der wirtschaftspolitischen Positionen ist aber keineswegs vollständig oder abschließend. Vielmehr ist die Positionierung der IHK ein offener und stetig fortschreitender Prozess, der neue Themen, Erkenntnisse, Veränderungen und künftige Anforderungen immer wieder aufzugreifen hat.